Regeln für das Zusammenleben.
Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. In ihr wirken Schüler, Eltern und Lehrer verantwortungsvoll zusammen. Dies geschieht in gegenseitiger Rücksichtnahme. Daher sind in der Schule grundsätzlich alle Handlungen zu unterlassen, die körperliche oder seelische Schäden hervorrufen, die Rechte anderer oder deren Gefühle verletzen, Sachbeschädigungen zur Folge haben oder eine Erfüllung der Aufgaben der Schule beeinträchtigen.
Jeder Schüler der Ludmilla-Schule erscheint vorbereitet zum Unterricht, verfügt über das benötigte Unterrichtsmaterial, beteiligt sich intensiv am Unterrichtsgeschehen und trägt einen wesentlichen Teil zur Gestaltung der Stunde bei. Mutwillige Störungen des Unterrichtsablaufes schaden der Unterrichtsqualität und somit Mitschülern und Lehrkräften und sind deshalb unterlassen.
Tagesablauf
Vor dem Unterricht
Das Öffnen der Zugangstüren zum 1. und 2. Stock sowie zum Nebengebäude erfolgt um 7.30 Uhr. Bis 7.30 Uhr können sich die SchülerInnen im Atrium und den angrenzenden Klassenräumen aufhalten. Beim ersten „Gong“ um 7.45 Uhr begeben sich alle SchülerInnen in ihre Klassenzimmer bzw. zu den Fachräumen. Die Tagebuchführer überprüfen die Anwesenheit und melden fehlende Schüler unverzüglich im Sekretariat.
Während des Unterrichts
Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.
Ist 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen, meldet der Klassensprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat.
Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zu Hause, Handys sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten. Während des Unterrichts ist es in der Regel nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken. Flaschen sind in der Schultasche aufzubewahren.
Am Ende jeder Stunde gehört es zu den Pflichten der SchülerInnen, dass die Tafel gereinigt wird und Karten, Geräte und sonstige Unterrichtsmaterialien nach Anweisungen der Lehrkraft weggeräumt werden. Gegebenenfalls ist die ursprüngliche Tischordnung wiederherzustellen.
Beim Verlassen des Klassenzimmers löscht der „Energiedienst“ das Licht und schließt die Fenster.
Pause
Um 10.05 Uhr begeben sich die Schüler unverzüglich auf den Pausenbereich (Atrium und Pausenhof). Der Parkplatz hinter dem Gebäude für die Ganztagsbetreuung, sämtliche Wege zum Gymnasium oder zur Dreifachturnhalle und die Treppen vor dem Haupteingang gehören nicht zum Pausenbereich. Die Klassenzimmer werden vom Lehrer der 3. Stunde oder der Pausenaufsicht abgeschlossen. Der Aufenthalt im Atrium soll sich auf den Einkauf am Kiosk beschränken.
Schüler, die in Fachräumen (IT, Chemie, Physik, Biologie o.a.) Unterricht hatten, gehen zu Beginn der großen Pausen sofort zu ihren Klassenzimmern und deponieren dort ihre Schultaschen. Danach sind diese Klassenräume von den Aufsichten ebenfalls zu verschließen.
Bei schlechtem Wetter (Hinweis: Pause im Haus) halten sich die SchülerInnen im Atrium und auf den Fluren auf. Der Aufenthalt im Keller ist nicht gestattet.
Beim Gong um 10.25 Uhr begeben sich alle SchülerInnen zügig in ihre Klassenzimmer. Der Pausenverkauf schließt ebenfalls um 10.25 Uhr.
Nach dem Unterricht
Der Unterricht endet um 12.45 Uhr. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden neben den üblichen Maßnahmen am Ende einer Unterrichtsstunde die groben Verunreinigungen in den Klassenzimmern beseitigt und die Stühle hoch gestellt.
Im Falle eines vorzeitigen Unterrichtsschlusses halten sich die Schüler, welchen das Verlassen der Schule durch die Eltern untersagt ist, bis zum regulären Unterrichtsschluss in den Aufenthaltsräumen auf. Diese stehen auch den übrigen Schülern zur Verfügung. Alle SchülerInnen, die von einem vorzeitigen Unterrichtsschluss betroffen sind, verhalten sich so, dass der übrige Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird.
Während der Mittagspause und am Nachmittag halten sich die SchülerInnen nicht in ihren Klassenzimmern auf.
Internetecke
Der Aufenthalt in der Internetecke wird durch einen besonderen Aushang geregelt.
Getränkeautomaten
Die Getränkeautomaten im Atrium können vor dem Unterricht, in der Pause und nach dem Unterricht genutzt werden.
Sauberkeit und Umweltschutz
Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind sowohl Lehrer als auch SchülerInnen verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Klassenraumes, der Flure, Treppenhäuser, der Toiletten, des Pausenhofs und des gesamten Außenbereichs. Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Beschädigungen
Alle, die in der Schule unterrichten und lernen, haben Anspruch auf eine Umgebung, in der sie sich wohl fühlen können. Niemand hat das Recht, innerhalb des Schulgebäudes oder auf dem dazugehörigen Gelände mutwillig etwas zu beschädigen. Dazu zählen auch das Beschriften und Zerkratzen von Tischen und Wänden, das Beschädigen von Schulbüchern sowie der bewusst unsachgemäße oder unachtsame Umgang mit technischen Geräten. Wer trotzdem so handelt, muss für den verursachten Schaden aufkommen und mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Verhinderung der Teilnahme am Unterricht - Beurlaubung
Kann ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule am ersten Fehltag bis 7.45 Uhr telefonisch. Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt (Anrufbeantworter außerhalb der Dienstzeiten) Nach der Genesung, spätestens aber am dritten Fehltag, legen die Eltern der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens vor. Bei längeren Fehlzeiten benötigt die Schule ein ärztliches Attest.
Anträge auf Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen (Formulare hält der Tagebuchführer bereit) werden rechtzeitig im Sekretariat eingereicht und von der Schulleitung geprüft.
Verbote
Es ist ausdrücklich verboten,
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Alkohol sowie Drogen jeglicher Art mitzubringen oder zu sich zu nehmen
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Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu rauchen
(Das Schulgelände umfasst neben Pausenhof, Fahrradhalle, Parkplätze hinter der Fahrradhalle, Wege zum Gymnasium und Grünfläche vor der Bushaltestelle sämtliche Zugänge zur Pestalozzistraße und zur Wittelsbacher Straße)
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Gegenstände, die für andere eine Gefahr oder Bedrohung darstellen (Waffen, Reizgas, scharfkantige Schmuckstücke o.ä.) bei sich zu führen.
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Kleidung zu tragen, welche Ausdruck rechts- bzw. linksextremistischer Gesinnung ist oder die Nähe zu Gruppierungen andeutet, die außerhalb der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehen. Dies gilt darüber hinaus für das Tragen oder Mitführen von Zeichen oder Symbolen genannter Gruppierungen.
Diese Verbote gelten entsprechend auch für Klassenfahrten, Wandertage und andere Schulveranstaltungen.
Verstöße
Die SchülerInnen, welche die Ludmilla-Realschule als ihre Bildungseinrichtung gewählt haben, verpflichten sich, diese Hausordnung in allen Punkten zu beachten und zu befolgen, um an ihrer Schule den reibungslosen organisatorischen Ablauf des Unterrichtstages als Basis für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu gewährleisten.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Ordnungsmaßnahmen gemäß
Art. 86 Abs. 2 BayEUG getroffen.
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